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Arbeitsrecht

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Uelzen, Lüneburg und Umgebung

Ich habe mich als Rechtsanwalt mit Kanzleisitz in Uelzen auf das Rechtsgebiet Arbeitsrecht spezialisiert. Ich vertrete im Arbeitsrecht nicht nur Privatpersonen, sondern auch Unternehmen und dies nicht nur in Uelzen und Lüneburg, sondern auch über diese Regionen hinaus, so gerade im Nord- und Mitteldeutschen Raum. Im Nachfolgenden erhalten Sie bereits einen ersten Überblick zu dem Rechtsgebiet Arbeitsrecht.

Arbeitsrecht - ein Überblick

Ein bestehendes Arbeitsverhältnis stellt in der Regel das Fundament der eigenen Existenz dar, da man sich mit der Arbeit identifiziert und damit auch den Lebensunterhalt bestreitet. 

Umso bedauerlicher ist es, wenn dieses bedroht oder gestört wird.
Gleichwohl ist auch der Standpunkt des Arbeitgebers zu betrachten. Das Eingehen von arbeitrechtlichen Verträgen kann schnell zu einer ungeahnten Belastung führen. So entweder wenn dringende betriebliche Belange eine Umorganisierung erfordern, oder der Arbeitnehmer sich nicht seinen Pflichten entsprechend verhält.
Es gibt unzählige Varianten, in denen es somit zu Problemen und Divergenzen im Arbeitsverhältnis kommen kann.


Lohn und Gehalt

In der Regel geht man als Arbeitnehmer der Arbeit nach um Geld zu verdienen - den Lohn. Dieser stellt die Gegenleistung für die geleistete Arbeit dar und dient der Sicherung des Lebensunterhaltes. Mehr und Einzelheiten zu dem Thema Lohn finden Sie hier.

Urlaub

Der Urlaub, der einem Arbeitnehmer zusteht, dient der Erholung von der Arbeit und stellt damit ein wichtiges Instrument dar um die eigene Arbeitskraft und damit einhergehend auch die Möglichkeit auch weiter für die Zukunft Geld zu verdienen dar. Mehr zu dem Thema Urlaub finden Sie hier.

Kündigung

Das gravierenste, was einem als Arbeitnehmer passieren kann ist, dass ihm der Arbeitgeber eine Kündigung überreicht oder zustellt. Außer in Sonderfällen muss der Arbeitgeber die Kündigung in dem Kündigungsschreiben nicht begründen, so dass es tatsächlich vorkommen kann, dass man als Arbeitnehmer nicht einmal weiß warum einem gekündigt wurde. Einer Kündigung, die man erhalten hat, steht man jedoch nicht schutzlos gegenüber. Sofern man gegen die Kündigung vorgehen möchte, ist es wichtig, dass man innerhalb von 3 Wochen eine Kündigungsschutzklage bei dem Arbeitsgericht eingereicht hat. Einzelheiten und mehr zu dem Thema Kündigung finden Sie hier.

Abfindung

Im Zusammenhang mit der Kündigung stellt sich häufig die Frage ob man Aussicht auf eine Abfindung hat. In der Regel genießt der Arbeitnehmer Kündigungsschutz, bzw. das Kündigungsschutzgesetz findet Anwendung, so dass es besonderer Anforderungen bedarf, sofern Arbeitgeber dem Arbeitnehmer kündigen will. Um dem Risiko zu entgehen, den Arbeitnehmer doch wieder weiterbeschäftigen zu müssen, wird häufig die Zahlung einer Abfindung angeboten - dies auch ohne, dass der Arbeitgeber eine Kündigung ausgesprochen hat, sondern im Rahmen eines Aufhebungsvertrages. Bevor Sie ein derartiges Angebot annehmen, sollten Sie jedoch entweder selber prüfen, oder fachkundig prüfen lassen, ob Sie auf ein derartiges Angebot eingehen. Gerne stehe ich Ihnen dabei zur Seite.

 

Was ich für Sie tun kann

Beratung

In einer ersten Beratung werde ich mit Ihnen den Sachverhalt erläutern und ihnen ihre Möglichkeiten darlegen, die sie haben.

Am Ende der Beratung werden Ihnen konkrete Vorschläge gemacht, wie sie sich im Weiteren verhalten können und/ oder sollten.

Der Vorteil ist, dass Sie in Kenntnis ihrer rechtlichen Lage selbst agieren können und sich die Gegenseite nicht durch die Einschaltung eines Anwalts weiter provoziert wird, was ggf. zu einer weiteren Verhärtung der Lage führen kann. Dies ist häufig in kleineren Betrieben der Fall, in denen ein persönliches Verhältnis zum Arbeitgeber besteht.

Außergerichtliche Vertretung

In vielen Fällen ist es nicht zu vermeiden auch einen Anwalt mit einzuschalten.

Die Vertretung erstreckt sich dann in der schriftlichen Geltendmachung ihres Rechts, sowie der Führung der sich daran anschließenden Korrespondenz.

Ziel sollte es dennoch sein, es nicht zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen zu lassen, sondern sich außergerichtlich zu einigen. Dies spart zum einen Kosten und zum anderen wird eine weitere Verhärtung der Situation vermieden; vielmehr gilt es wieder ein ordnungsgemäßes Betriebsklima herzustellen.

Gerichtliche Vertretung

Häufig ist es im Arbeitsrecht jedoch so, dass sich die Einschaltung der Gerichte nicht vermeiden lässt, da andernfalls Fristen ablaufen würden, so z.B. in dem Falle einer Kündigung. Oder der Gegner beharrt auf seiner Position und ist zu keiner konstruktiven Lösung bereit.

Zuvor werden sie selbstverständlich über die Erfolgsaussichten und über das Risiko eines Rechtsstreits aufgeklärt.

Einschaltung eines Anwalts 

In jedem Fall ist es anzuraten sich möglichst frühzeitig einen anwaltlichen Beistand zu holen, da es im Arbeitsrecht Fristen zu wahren gilt, deren Ablauf zu einer Verwirkung des eigenen Rechts führen würde.

So erreichen Sie uns:

Veerßer Straße 54
29525 Uelzen

Telefon: 0581 - 70082
Fax:        0581 - 79482

E-Mail: info@schulz-recht.de
Bürozeiten
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Termine nach Vereinbarung - selbstverständlich nach Absprache auch außerhalb der Bürozeiten

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