Kosten

Viele nehmen Abstand von der Beauftragung eines Anwalts zur Wahrnehmung ihrer Interessen, da sie der Meinung sind, dass sei für sie mit sehr hohen Kosten verbunden.
Dies trifft in der Regel jedoch nicht zu.

Die Gebühren für ein anwaltliches Tätigwerden sind mit Ausnahme der Gebühren für eine bloße Beratung im RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) gesetzlich festgelegt. Diese Gebühren dürfen in der Regel nicht unterschritten werden.

Um ein Überschreiten dieser Gebühren zu rechtfertigen bedarf es einer ausdrücklichen Vereinbarung zwischen dem Mandanten und dem Rechtsanwalt.

Um die Unsicherheit bzgl. anstehender Kosten zu beseitigen, nehmen Sie einfach mit mir Kontakt auf. Sofern Sie es wünschen werde ich Sie dann unverbindlich vor einem kostenverursachenden Tätigwerden über die Kosten beraten und informieren.

Erstberatungsgebühr

Die Gebühren für eine erste Beratung hängen von Art, Umfang und Schwierigkeit des jeweiligen Sachverhalts ab. Ich werde Sie selbstverständlich vor der kostenverursachenden Beratung über die Höhe der anfallenden Kosten informieren.

Außergerichtliche Vertretung

Gerne übernehme ich auch eine außergerichtliche Vertretung für Sie. Die anfallenden Gebühren richten sich dann nach dem Streitwert. Über die für Sie möglicherweise entstehenden Kosten berate ich Sie selbstverständlich vorab. In einer Vielzahl von Fällen haben Sie einen Erstattungsanspruch gegenüber dem Gegner.

Prozessführung

Auch im Rahmen der gerichtlichen Vertretung richten sich die Gebühren in der Regel nach dem Streitwert. Auch die Beratung hinsichtlich der hier voraussichtlich anfallenden Kosten ist selbstverständlich. In einer Vielzahl von Fällen hat der Gegner die Kosten zu tragen, so dass Sie auch hier einen Erstattungsanspruch haben.

 

Kostenübernahme durch Dritte

Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe

Sofern Ihre finanzielle Situation keine Möglichkeit bietet sich anwaltlicher Hilfe zu bedienen, gibt es die Möglichkeit, dass der Staat einem Prozesskostenhilfe bzw. Beratungshilfe gewährt.

Den Antrag auf die Gewährung von Beratungshilfe finden Sie hier.
Die Erklärung über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse für den Antrag auf Prozess- und Verfahrenskostenhilfe finden Sie hier.
Bitte auch die Hinweise mit beachten. Diese finden Sie hier.

Rechtsschutzversicherung

Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen übernimmt diese in der Regel die anfallenden Kosten. Ich werde mich vorab mit Ihrer Versicherung in Verbindung setzen und die Kostenübernahme abklären.

Erstattung durch den Gegner

Zudem gibt es zahlreiche Fälle, in denen ihr Gegner die Kosten Ihres Anwaltes zu tragen hat. Zu denen zählen insbesondere

 - Verzugsschäden, dass heißt, sofern sich Ihr Schuldner bereits in Verzug befindet

- sofern Sie von Ihrem Gegner geschädigt wurden (unverschuldete Kfz-Unfälle, Tierattacken, Körperverletzungen, etc.)