Das Arbeitsrecht zu Zeiten von Corona

Die jetzige Zeit ist für viele geprägt von Angst. Dies nicht nur im Hinblick auf die Gefahr der Ansteckung von Angehörigen und der eigenen Person, sondern auch was die Zukunft bringt.

So häufen sich Fragen wie,

  • Darf ich "wegen Corona" gekündigt werden und unter welchen Voraussetzungen?
  • Was muss ich tun, wenn ich jetzt eine Kündigung erhalte?
  • Unter welchen Voraussetzungen kann der Arbeitgeber Kurzarbeit anordnen?
  • Darf ich wegen Corona oder wegen einem Verdacht auf Ansteckung zu Hause bleiben?
  • Darf ich zu Hause bleiben, weil ich Angst habe mich anzustecken?
  • Darf ich zu Hause bleiben, da die öffentlichen Verkehrsmittel gar nicht oder nicht mehr wie üblich fahren?
  • und viele mehr

Sofern Sie Ihre Fragestellung nicht gefunden haben, kontaktieren Sie mich gerne. Es ist selbstverständlich nicht möglich, alle Fragestellungen hier aufzulisten.

Gern stehe ich Ihnen arbeitsrechtlich beiseite.

Zu beachten haben Sie, dass, wenn Sie eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben, gem. §4 KSchG innerhalb von 3 Wochen eine Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung beim Arbeitsgericht eingegangen sein muss, sofern Sie gegen die Kündigung vorgehen wollen. Nur in sehr seltenen Fällen ist es möglich ein Fristversäumnis zu heilen.

Nicht nur in Anbetracht einer räumlichen Entfernung, sondern derzeit auch zur Minimierung von möglichen Ansteckungen mit "Corona", biete ich nunmehr auch das Fernmandat per Telefon, per E-Mail, per Fax und auch per Skype an. Sofern Sie dies wünschen, informieren wir Sie gerne über das weitere Vorgehen.

Ich wünsche Ihnen alles Gute und eine gesunde Zukunft und freue mich auf unsere Zusammenarbeit.

 

Ihr Oliver Schulz-Kopatz